Informationen für Ärzte und Verordnungsmöglichkeiten
Hinweise zur Kostenübernahme und Rezept
Für
physiotherapeutische Anwendungen wie z.B. Krankengymnastik, bedarf es ein ärztliches Privatrezept.
Der Grund dafür ist, das Physiotherapeuten (wenn diese kein
Heilpraktiker sind) in Deutschland nur nach ärztlicher Verordnung physiotherapeutisch behandeln dürfen. Hierfür reicht ein vom Arzt/Ärztin (Hausarzt,
Gynäkologie, Proktologie, Urologie) ausgefüllter Privatrezeptschein. Dieser ist zur ersten Sitzung bei mir mitzubringen.
Privatkrankenversicherte
Patienten können die Rechnung bei ihrer
Krankenkasse einreichen. Eine vollständige Kostenübernahme kann ich
nicht
gewährleisten. Gesetzlich Krankenversicherte tragen die Kosten
privat. Die Rechnungen können diese in Ihrer Einkommenssteuererklärung
geltend machen, da es um therapeutische Privatleistungen geht.
Ein Sozialtarif (für Studenten oder Menschen in erschwerten Lebensphasen) kann bei mir gern angefragt werden.